Nicht verboten, jedoch nicht zugelassen!

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    • Nicht verboten, jedoch nicht zugelassen!

      Tag auch,

      ich sehe, in diesem Fall besteht immer noch Klärungsbedarf, daher habe ich dieses Thema für eine Diskussion hier eröffnet.

      @jakobleipzig
      Nein, OS-Verdampfen ist nicht verboten - das Verbot soll mir erst einmal einer zeigen. Das gibt es nicht. Richtig ist: OS-Verdampfen ist als Behandlungsmethode - in Deutschland - nicht zugelassen. Das ist schon ein Unterschied...


      @Gerd2430
      Hallo Jakobleipzig.
      Den Unterschied in deiner Meinung mußt du mir mal genauer erläutern. " Nicht verboten oder nicht zugelassen. " Meiner Meinung nach ist etwas was nicht zugelassen ist , verboten anzuwenden.


      Ich vergleiche die Sache immer mit einem Auto. Für ein Auto kann ich Anbauteile kaufen die jedoch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.
      Will sagen, ich kann zwar alles anbauen, aber dann nicht in den öffentlichen Straßenverkehr bringen.

      So sehe ich es auch mit der OS-Verdampfung bei den Bienen.
      Sie ist zwar nicht verboten, ich kann sie also anwenden, jedoch dann den Honig und weitere Bienenprodukte im Folgejahr nicht in den Handel bringen,
      da die OS-Verdampfung als Tierarzneimittel nicht zugelassen ist.

      Gruß, Dette
    • RE: Nicht verboten, jedoch nicht zugelassen!

      Dette schrieb:

      ...So sehe ich es auch mit der OS-Verdampfung bei den Bienen. Sie ist zwar nicht verboten, ich kann sie also anwenden, jedoch dann den Honig und weitere Bienenprodukte im Folgejahr nicht in den Handel bringen, da die OS-Verdampfung als Tierarzneimittel nicht zugelassen ist...
      Das klingt plausibel!
      Aber, wie ist das bei Importhonigen aus Völkern, welche dort mittels zugelassener Oxalsäure-Bedampfung bewirtschaftet wurden/werden? Da gibt es sicher entsprechende Vorschriften und Kontrollmechanismen, welche die hiesigen Verbraucher wirksam schützen, vor dem Honig aus solchen Völkern.

      Gruß
      Herman
    • Hallo OS-Freunde,
      auf Anraten unseres Multiplikators möchten wir themengetreu bleiben und ich denke mein Problem passt zu diesem Thema!
      Beim Milbenzählen am Wochenende fiel ein Jungvolk aus dem Rahmen, selbst die Altvölker waren sauber wie nie!
      Jetzt zum Thema, die OS-Dihydratlösung ist unversehrt 1 Jahr haltbar und wegen einem Ausreisser möchte ich die Packung nicht aufreißen!
      Es sind Bienen vom zweiten Sammelbrutableger, da habe ich wahrscheinlich die Milchsäure vergessen. Wenn ich zum Chemiker gehe, der wahrscheinlich auch kein Honig isst oder verkauft, bekäme ich die 30ml für ein paar Cent. Dieses Volk dürfte ich dann im Frühjahr nicht weiterverkaufen, oder sehe ich das falsch?
      Zum Honigmachen ist es auch nicht geeignet, bleibt also nur ein Pflegevolk über, denn da nehme ich Bienen und Waben für neue Jungvölker und die bringen keinen Honig!
      Wäre doch sauber, auch meinen Honig- wie Bienen-Kunden gegenüber, oder hat jemand einen besseren Tipp?
      Könnte das überhaupt festgestellt werden, ob der Chemiker oder der Bernburger der Übeltäter ist? Im Bestandsbuch kann ja vieles stehen!
      Nicht verboten, auch nicht zugelassen, machen wir halt aus der Not eine Tugend!
      Viele Grüße
      Wulle
    • Ist verboten, was nicht erlaubt ist?

      "Was nicht erlaubt ist, ist verboten." Dies ist die klassische Lesart von Regeln (in preußischer Tradition), die halt nicht immer richtig ist.
      Das erinnert mich: Als jugendlicher Motorradfahrer wurde ich von der VoPo angehalten, weil ich tagsüber mit Licht fuhr. Sie meinten, die STVO sieht Licht nur bei schlechter Sicht (Nachts) vor, also sei es tagsüber verboten. Sie hatten Unrecht.


      Für §§-Gläubigen hier eine Nuss zum Knacken, eine EU-Verordnung:

      "Unbeschadet des in Buchstabe a) genannten Grundsatzes können Ameisensäure, Milchsäure,

      Essigsäure und Oxalsäure sowie die Substanzen Menthol, Thymol, Eukalyptol und Kampfer bei

      einem Befall mit Varroatose verwendet werden."

      (Der Buchstabe a verweist auf die in den Mitgliedsländern zugelassenen Methoden.)
      jki.bund.de/fileadmin/dam_uplo…earch/teil_I/oeko1804.pdf
    • Tag auch,

      @jakobleipzig
      Hast Du kein jüngeres Beispiel? Zum Thema Recht und Unrecht kann ich Dir sagen, dass ein Richter mir bei einer Verhandlung den Satz an
      den Kopf warf: Sie bekommen hier kein Recht sondern ein Urteil.
      Und mehr haben die damals auch nicht gemacht, sie haben ein Urteil gesprochen, ob es nun Recht oder Unrecht war, da kann man lange debattieren.

      Du schreibst die Antwort doch schon selbst!
      Der Buchstabe a verweist auf die in den Mitgliedsländern zugelassenen Methoden


      Verständlicher wäre es wenn dort stehen würde: ... auf die in den einzelnen Mitgliedsländern ......

      Die EU-Verordnung ist ein Rahmenverordnung. Sie gibt den Rahmen vor, in welchem die einzelnen Mitgliedsländer ihre Gesetze erlassen können.
      Das gleiche geschieht in Deutschland, wo der Bund den Rahmen vorgibt (z.B. Baumschutzverordnung) und die einzelnen Bundesländer
      dann ihre dementsprechenden Gesetzt dazu machen. Daher kannst Du in Brandenburg deine Walnuss beschneiden und fällen, in Berlin
      jedoch nicht.

      Leider muss in Deutschland vieles gesetzlich geregelt werden, da einige nach dem Motto leben, Was nicht verboten ist, ist erlaubt, obwohl es der
      gesunde Menschenverstand verbietet.

      @Bienenumwelt

      Für Notfälle würde ich die Milchsäure jetzt auch empfehlen, da man gleich die Brutfreiheit prüfen kann.
      Es ist mild 12°C und die Bienen fliegen.

      Gruß, Dette
    • Hallo Bienenfreunde,
      auf Bitte von Jens möchte ich mein Ergebnis der MS-Behandlung posten!
      Ich bin eigentlich nicht zufrieden, es fielen 20-30 Milben, mir scheint das zu wenig.
      Nun suche ich nach Ursachen. Die Säure war ein Rest vom Sommer und ich denke, hier liegt der Knackpunkt!
      Ich habe auf einer Web-Seite gelesen, dass sich die 15%ige MS-Säure schnell zersetzt.
      Hier wird auf 80%ige Säure verwiesen, die natürlich verdünnt werden muss! Die nicht benötigte Restsäure soll entsorgt werden.
      Auf der "us vet" steht die Haltbarkeit von 3 Jahren, wahrscheinlich ungeöffnet, aber wer verbraucht einen Liter in 14 Tagen?
      Das zum Thema "nicht zugelassen - aber nicht verboten". Sollte mich Jemand eines Besseren belehren können, wäre ich dankbar!
      In der wenig verdünnten Säure sehe ich wegen der Haltbarkeit Vorteile! 15%ige MS us vet in Literflaschen ist da wohl eh was für größere Imkereien?
      Ich finde es etwas erstaunlich, dass ein Imkerverein die Verwendung eines unzugelassenen Medikaments offeriert und der Landesverband die Augen schließt!
      Oder ist es einfach eine Gesetzeslücke?
      Gruß Wulle
    • moin wulle , danke für deine mitteilung über die ms behandlung , der milbenfall ist ja wirklich nicht stark .
      ich habe 21 tage nach der ersten und einzigen frostnacht am 15.12 . die restentmilbung bei meinen völkern
      mit os gemacht . ich hatte vor der behandlung 10 tage die windeln untergeschoben der milbenfall lag zwischen
      0 und 15 stk.
      und dann fingen se janz langsam an zu fallen , am 17.12 . von 0 ,1 ,16 , 20 .
      " --" 18. 12. "---" 0 , 12, 35 , 39 ,63 .
      "---" 19. 12. "---" 0 ,1, 35, 63, 64,72,77,
      so nun hoffe ich ja das bald die fallzahlen zurück gehen ,
      gruß jens olof
    • Noch ein Bericht aus 2007.

      Anhand dieser zwei Berichte möchte ich behaupten:

      Ob Träufeln, Sprühen oder Verdampfen ist dem Honig egal und für den Verbraucher nicht relevant.

      Zitat:
      Oxalsäure ist ein natürlich vorkommender Bestandteil des Honigs. Die Konzentration im Honig hängt stark vom botanischen Ursprung ab. Die Rückstandssituation nach einer einmaligen Träufelbehandlung im Herbst wurde in mehreren Studien untersucht. Wesentliche Erhöhungen des Oxalsäuregehaltes im Honig konnten dabei nicht festgestellt werden. In einem Fall fand man im Frühjahrshonig nach einer Behandlung im vorherigen Herbst eine Erhöhung der Konzentrationen von 45,9 auf 76,3 mg/kg – dies liegt aber noch im Bereich natürlicher Gehalte, die z.B. bei Wald- und Sommerhonig gemessen wurden. Die meisten Studien kamen zu dem Ergebnis, dass der Oxalsäuregehalt im Frühjahrshonig gar nicht oder nur minimal anstieg. Oxalsäure kommt ohnehin natürlicherweise in vielen Lebensmitteln, vor allem Gemüse, vor. Die höchsten Konzentrationen sind im Spinat, Rhabarber, Roter Beete, Tee und Kakao zu finden. Bei normaler europäischer Ernährungs
      weise liegt die täglich aufgenommene Menge an Oxalsäure bei 70 bis 80 mg und kann bei Vegetariern bis zu 400 bis 600 mg/Tag erreichen. Ausgehend von 20 g täglich verzehrten Honigs mit einem Oxalsäuregehalt von durchschnittlich 200 mg/kg ergibt sich einezusätzliche Aufnahme von 0,067 mg Oxalsäure/kg Körpergewicht. Bei einer erwachsenen Person führt dies zu keinem zusätzlichen Gesundheitsrisiko für den Verbraucher. Die Aufnahme von Oxalsäure aus Honig unbehandelter wie auch sachgerecht behandelter Bienenvölker ist im Vergleich zu der täglich aufgenommenen Oxalsäure
      aus anderen Nahrungsmittelquellen laut der europäischen Kommission für veterinärmedizinische Erzeugnisse (Committee For Veterinary MedicinaProducts) unbedeutend. Diese Bewertung war die Basis dafür, dass die nationalen Zulassungen in Europa auf den Weg gebracht werden konnten.

      Einzig das Verdampfen wird aus Arbeitssicherheitsaspekten "noch" nicht offiziell zugelassen. Obwohl im ersten Link die MAK-Konzentration am Bienenfreistand beim Träufeln und Verdampen identisch war.

      Gruß
      Imker
    • Kleiner Denkanstoß: Was ist, wenn ich OS verdampfe, aber nicht nur als "Schönheitsbehandlung, Wellnessbehandlung"??? Nicht als Arznei?

      Die OS Verdampfung hat keine Zulassung.

      Keine Zulassung zu haben, bedeutet aber nicht gleich, bei Durchführung eine Straftat zu begehen.

      es heißt: Bereits der Bezug von apothekenpflichtigen Stoffen, die nicht
      als Fertigarzneimittel zugelassen sind, (bspw. um
      Oxalsäuredihydratlösung selbst anzumischen) ist nicht zulässig. (§59a
      Arzneimittelgesetz AMG)



      Aber: Mir stellt sich die Frage: seit wann ist OS apothekenpflichtig? Ich kann sie überall frei kaufen! Sogar im Bienenfachhandel
    • Hallo Dette, zu deinem Beitrag am 7.12.

      wonach der Richter sagte: Sie bekommen hier kein Recht, sondern ein Urteil.
      Dazu meine Frage: Es gibt doch auch Landes- und Bundesverfassungsgericht,
      die einem Urteil widersprechen können. Eu-Recht gibt es auch noch.

      Alles nicht ganz einfach

      Bruno
      Erfinder des Nassenheider Verdunsters.
    • Tag auch Bruno,

      auch wenn es nicht zum Thema passt, trotzdem schnell meine Antwort:

      Ich habe vor dem Familiengericht 6 Jahre geklagt. Streitwert 1.848 €, gewonnen
      Der Streitwert vom besagten Fall vor dem Verkehrsgericht 10 €.
      Eine ungenügende Beschilderung, die dann auch im Nachgang durch Sperrlinien verbessert wurde.

      Hier habe ich zähneknirschend auf weitere Schritte verzichtet.

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      Da Nixi schon mal einen Denkanstoß gegeben hat, möchte ich gleich noch einen drauf setzen.
      Oxalsäure kristallisiert ja bekanntlich aus wässrigen Lösungen zum Oxalsäure-Dihydrat und zerfällt beim Erhitzen
      über die Bildung von Ameisensäure.
      - Womit behandle ich den nun beim Bedampfen mit OS?

      In einem Schweizer Video ist zu sehen, das die Milben nach einer OS-Bedampfung angeblich OS-Kristalle an den Beinchen
      haben und so von den Bienen abfallen, da sie sich nicht mehr halten können.
      - Geht dass, da ja die OS beim Verdampfen über die Bildung von AS zerfällt?

      @Nixi
      Na klar kann ich OS frei kaufen, da das Anwendungsgebiet der Säure ja wesentlich breiter gefächert ist als nur in der Imkerei,
      -Glanzpolieren von Marmor
      -Bleiche in der Holzverarbeitung
      -Entfernung von Rost
      jedoch darf ich sie an den Bienen nur als zugelassenes Arzneimittel verwenden. Dass bedeutet auch, dass ich sie nicht selbst
      anmischen darf.

      Gruß, Dette